Die Mehrwertsteuersätze werden ab 1. Januar 2024 angepasst. Damit die Steuer korrekt abgerechnet werden kann, sind die ab 2024 gültigen Steuersätze zu erfassen und alle Verrechnungen, welche den Jahreswechsel überschreiten, zeitlich abzugrenzen.
Dies ist beispielweise notwendig, wenn Sie Jahres- oder Quartalspauschalen verrechnen, die über den 31.12.2023 hinaus laufen. In diesem Fall beenden Sie die Pauschale per 31.12.2023 und erfassen ab 01.01.2024 eine neue. Auf diese Weise werden für beide Jahre automatisch die korrekten Steuersätze verrechnet.
Unser Support-Team unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung.
Informationen zu den neuen Steuersätzen finden Sie hier.