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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» der Aduna Software AG gelten in sämtlichen Vertragsbeziehungen mit Kunden und dienen einer vereinfachten und transparenten Vertragsgestaltung.

Hier haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Lizenzen

  • Named-User Lizenzmodell
  • Einmaliger Kauf

Abzahlung Lizenzen

  • Softwarelizenzen einfach finanzierbar
  • Rückgaberecht
  • Kündigungsfrist 30 Tage, jeweils auf Ende des Monats

Wartung

  • Software-Updates ohne zusätzliche Kosten inklusive grossen Versionen
  • Keine Dienstleistungen
  • Jährlich im Voraus zahlbar
  • Kündigungsfrist 3 Monate, jeweils auf Ende Jahr, Mindestdauer 12 Monate

Aduna Cloud, Abonnement

  • Monatliche Abrechnung nach Arbeitsbereichen Dienstleistungen
  • Verrechnung monatlich nach Aufwand
  • Hotline, Fernwartung, Schulungen, Projektleitung
  • Öffnungszeiten an Werktagen 08:30 bis 11:30 und 13:30 bis 17:00 Uhr

Datenschutz

  • Es gilt das schweizerische Datenschutzgesetz.
  • Wir sammeln keine Daten und geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.
  • Aduna Cloud Plattform wird in der Schweiz mit Schweizer Partnern betrieben.




   

1. Einleitung

Aduna Software AG (nachfolgend «Aduna» genannt) ist Hersteller von Software mit Sitz in der Schweiz.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) sind auf die Produkte und Dienstleistungen von Aduna ausgerichtet und ermöglichen eine gesicherte Einführung und den reibungslosen Betrieb zunehmend komplexer werdender Lösungen und Systeme.

Die AGB dokumentieren die von Aduna verfolgte umfassende und langfristige Unterstützung und Betreuung der Kunden im Geschäftsalltag.

Vertragsgegenstand zwischen Aduna und dem Kunden können folgende Waren und Dienstleistungen sein:

  • Produkte wie Lizenzen (Software), Wartung, Abonnement, Waren
  • Dienstleistungen wie Hotline, Schulung, Projektleitung, Entwicklung
  • Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern wie z.B. Topal.

Die AGB bilden integrierenden Bestandteil der mit Aduna abgeschlossenen Verträge. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie von Aduna schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarungen im Vertrag gehen den AGB vor.

Die im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen oder im Vertrag aufgeführten Internet-Links bilden integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

1.1 Vertrag

Der Kunde schliesst mit Aduna einen Vertrag ab, indem er die Offerte von Aduna unterzeichnet oder die Dienstleistung/das Produkt in der Aduna Cloud elektronisch bestellt. Die Einzelheiten der Produkte und Dienstleistungen sind im jeweiligen Vertrag beschrieben.

Diese AGB gelten auch für allfällige Nachbestellungen des Kunden, ohne dass dies in dem entsprechenden Angebot oder der Bestellung ausdrücklich erwähnt werden muss.

1.2 Preise

Preise sind – wenn nichts anderes vereinbart worden ist – in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer angegeben.

2. Produkte

2.1 Allgemeines

Aduna bietet die folgenden Produkte an, welche nachfolgend im Einzelnen behandelt werden:

  • Lizenz
  • Wartung
  • Abonnement
  • Aduna Cloud

2.2 Lizenz

Durch den Lizenzvertrag verpflichtet sich die Aduna, gegen Bezahlung eines Entgelts durch den Kunden, diesem eine Software zu Gebrauch und Nutzung zu überlassen.

Kauf

Die Lizenz wird einmalig gekauft. Das Nutzungsrecht an der Software ist zeitlich unbeschränkt (vorbehalten bleibt Ziff. 2.4).

Der Kunde hat Aduna die im Vertrag genannte, einmalige Lizenzgebühr innert 30 Tagen ab Rechnungstellung zu bezahlen (vgl. 6.4).

Abzahlung

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Lizenzkosten über eine definierte Zeit abzuzahlen. Während der Abzahlungsdauer wird pro Jahr anteilsmässig ein Zuschlag von 7% des Gesamtbetrags verrechnet.

Diesfalls kann der Kunde den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist per Ende Monat kündigen.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Restsumme mit einer Einmalzahlung abzugelten.

Nachlizenzierung

Eine Nachlizenzierung (Kauf zusätzlicher Module oder Anschluss weiterer Benutzer) ist jederzeit möglich. Diese werden zu den in diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen in Rechnung gestellt (https://go.aduna.ch/tarife).

Named-User

Es gilt das Named-User-Lizenzmodell. Dabei darf die Software nur von den gemäss Lizenzschlüssel registrierten Benutzern (Name und Anzahl) genutzt werden. Eine Unterlizenzierung ist damit ausgeschlossen.

Beispiel: Eine Software mit einer Lizenz für 5 Named-User kann ausschliesslich von maximal 5 registrierten, namentlich eingetragenen Benutzern genutzt werden. Ein Benutzer kann die Software zeitgleich nur auf einem Gerät nutzen.

Schutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Software durch einen Lizenzschlüssel geschützt ist.

Bei einer Vertragsverletzung des Kunden ist Aduna berechtigt, die Lizenz entschädigungslos (teileweise) vorübergehend oder definitiv zu entziehen.

Updates, Versionen

Neue Versionen der Software werden in der Form von Updates von Aduna (oder vom Dritthersteller) zur Verfügung gestellt. Die Installation von Updates erfolgt i.d.R. über das Internet. Die Mitteilung über die Verfügbarkeit von neuen Versionen installierter Software erfolgt auf der Internetseite von Aduna.

Der eigentliche Aktualisierungsprozess wird vom Kunden ausgelöst und vom System ausgeführt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Ausführung von Updates die Datensicherung und die Sicherung der vorherigen Softwareversion vorzunehmen.

Jegliche Unterstützung bei der Ausführung von Updates, sowie die Einführung und Schulung werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt (https://go.aduna.ch/tarife). Dies gilt ebenfalls für durch Updates notwendig gewordene individuelle Anpassungen der Software (z.B. Formulargestaltungen, Anpassung von anwenderspezifischen Ergänzungen, etc.).

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich Erscheinungsbild, Schnittstellen, Verhalten und Ausgaben als Folge des Innovationsprozesses ändern können.

Kostenpflichtige Updates

Hat der Kunde einen Wartungsvertrag mit Aduna abgeschlossen, erhält er Updates kostenlos (vgl. 2.3).

Für Kunden ohne aktive Wartung gelten je nach Dauer des letzten gekauften Updates folgende Preise für das einmalige Update auf die neuste Version:

  • 0 bis 11 Monate: 33% der Lizenzsumme
  • 12 bis 23 Monate: 66% der Lizenzsumme
  • Für ältere Versionen gibt es keine Vergünstigungen.

Vervielfältigung

Die Software ist urheberrechtlich geschützt und jegliche Vervielfältigung ist ausgeschlossen.

2.3 Wartung

Mit der Wartung bekommt der Kunde während der Wartungsdauer Aktualisierungen der Software (Updates) und profitiert von günstigeren Stundensätzen (https://go.aduna.ch/tarife). Folgende Arbeiten beinhaltet die Wartung:

  • Fehlerkorrekturen
  • Verbesserungen
  • Entwicklung neuer Funktionen
  • Entwicklung neuer Versionen
  • Sicherstellung des Betriebs auf den aktuellen Betriebssystemen

Es sind keine direkten Dienstleistungen wie z.B. die Installation beim Kunden oder Spezialwünsche inbegriffen. Diese werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt (https://go.aduna.ch/tarife).

Verrechnung

Der Wartungsbetrag ist im Vertrag festgelegt.

Die Wartung wird für das erste Jahr pro Rata bis Ende Jahr in Rechnung gestellt. Anschliessend wird die Wartung jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Bei Abzahlung der Lizenzkosten (vgl. 2.2) werden auch die Wartungskosten monatlich zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt. Während der Abzahlungsdauer wird pro Jahr anteilsmässig ein Zuschlag von 7% des Gesamtbetrages verrechnet.

Kündigung

Die Wartung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann frühestens nach einem Jahr gekündigt werden. Die Wartung kann jeweils auf Ende des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, d.h. spätestens bis zum 30.09., gekündigt werden. Sie bedarf der eingeschriebenen Form.

Umfang

Die Wartung gilt immer für alle vom Kunden erworbenen und lizenzierten Module und jeweils für die Anzahl lizenzierter Benutzer. Eine Wartung für einzelne Module oder einzelne Benutzer ist ausgeschlossen.

Wird die Wartung erst später vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, die Gebühren für die Leistungen aus diesem Vertrag für die Zeit nachzuzahlen, während der er keine Wartung für die Software hatte.

2.4 Abonnement

Allgemeines

Das Abonnement ist eine auf die Vertragsdauer zeitlich begrenzte Lizenz. Es wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und jeweils Ende Monat um einen weiteren Monat verlängert.

Bestellung

Die Abonnemente werden vom Kunden in der Aduna Cloud selbst verwaltet (bestellt, gekündigt).

Die monatlichen Abonnementskosten werden zu Beginn der Bestellung bzw. zu Beginn des Monats dem vom Kunden angegebenen Konto belastet.

In den Abonnementskosten ist die Wartung (vgl. 2.3) inbegriffen.

Kündigung/Verlängerung

Das Abonnement kann per Ende des Monats gekündigt werden. Bei Stillschweigen wird das Abonnement jeweils Ende Monat um einen Monat verlängert.

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Aduna nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die Leistungen einstellen und solche Verträge überdies fristlos kündigen.

2.5 Aduna Cloud

Aduna stellt dem Kunden eine Cloudplattform als Service zur Verfügung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Aduna dafür Dienstleistungen von anderen Unternehmen in Anspruch nimmt. Der Serverstandort ist in der Schweiz.

Der Betrieb erfolgt durchgehend (7 x 24h) vorbehältlich der vorgesehenen Wartungsfenster. Betriebsstörungen behebt Aduna so schnell wie möglich. Ein permanenter, störungsfreier Betrieb wird nicht garantiert.

Zu den Betriebsleistungen gehört auch die Durchführung einer täglichen Datensicherung. Diese erfolgt beim Anbieter der Cloudumgebung. Bei einem durch die Betriebsumgebung von Aduna verursachten Datenverlust stellt Aduna die Daten gemäss der Datensicherung des Vortages wieder her.

Im Übrigen bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden.

Lizenz

Jeder Kunde hat in der Aduna Cloud eine beschränkte Zahl von Arbeitsbereichen zur Verfügung. Innerhalb eines Arbeitsbereiches kann er verschiedene Module lizenzieren. Die lizenzierten Module werden in den Arbeitsbereichen abgerechnet und dem Kunden des Arbeitsbereiches in Rechnung gestellt oder der Kreditkarte belastet.

3. Dienstleistungen

3.1 Allgemeines

Aduna bietet dem Kunden insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Installation
  • Einführung/Schulung
  • Anpassungen
  • Kundenentwicklungen
  • Datenübernahmen
  • Hotline, Support
  • Fernwartung

Alle Dienstleistungen werden rapportiert und zu den aktuellen Stundensätzen verrechnet (https://go.aduna.ch/tarife).

Richtwerte

Sofern Aduna im Vertrag Angaben zu dem erwarteten Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen macht, stellen diese Angaben Richtwerte dar. Solche Angaben sind somit weder ein Fixpreis noch ein verbindliches Kostendach, noch ein ungefährer Kostenvoranschlag/-ansatz. Der nach erfolgter Leistung in Rechnung gestellte Betrag wird nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen der Aduna festgesetzt. Der Stundensatz wird im Vertrag bzw. auf https://go.aduna.ch/tarife aufgeführt.

Verrechnung

Dienstleistungen werden monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Reisezeit wird zum im Vertrag definierten Stundensatz in Rechnung gestellt. Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Stau gehören auch zur Reisezeit. Die Reisezeit gilt in der Regel ab dem Domizil von Aduna.

Spesen sind gemäss den jeweils gültigen Tarifen zu ersetzen (https://go.aduna.ch/tarife).

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass ein Rechnungsbetrag in mehreren Raten bezahlt wird. Dabei wird ein Zuschlag von 5% des Gesamtbetrages pro Jahr verrechnet.

Programmerweiterungen, Entwicklungen

Kundenspezifische Programmerweiterungen werden separat verrechnet. Dabei ist eine Zusatzabmachung zwischen der Aduna und dem Kunden zu vereinbaren.

Aduna erwirbt alle Rechte an der Programmerweiterung und kann diese allen Kunden in darauffolgenden Versionen zur Verfügung stellen. Der Kunde, welcher die ursprüngliche Programmerweiterung wünschte, hat keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung oder anderweitige Entschädigung.

3.2 Hotline/Support - Öffnungszeiten

Die Hotline steht dem Kunden an Werktagen von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Für ausdrücklich von dem Kunden angeforderten Leistungen ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (Montag - Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr) kann Aduna einen Zuschlag von 50% verrechnen.

3.3 Tarife, Stundensätze

Es gelten die aktuellen Tarife, die auf der Internetseite von Aduna publiziert sind (https://go.aduna.ch/tarife).

Die Tarife können jederzeit von Aduna angepasst werden.

3.4 Service Level Agreement (SLA)

Der Kunde kann mit Aduna verschiedene SLA Stufen vereinbaren. Die Gebühren sind im Vertrag festgehalten.

Die jeweiligen Leistungen sind auf der Aduna Internetseite (https://go.aduna.ch/sla) festgehalten. Sie können von Aduna jederzeit angepasst werden.

3.5 Long Term Support (LTS)

Der Kunde kann mit Aduna eine zusätzliche LTS Vereinbarung abschliessen. Dieser Zusatz beinhaltet folgende Leistungen:

  • Mindestens zwei Programmversionen pro Jahr.
  • Support, Hotline Gewährleistung gemäss SLA (vgl. 3.4).

Die LTS Vereinbarung wird auf eine gewisse Zeit abgeschlossen. Während dieser Zeit ist die Wartung (vgl. 2.3) nicht kündbar.

3.6 Source Code Hinterlegung (ESCROW)

Aduna hinterlegt den eigenen Source Code jährlich bei unserem Escrow Agent: Schürmann Treuhand in Zug.

Im Falle eines Konkurses haben Kunden mit einer ESCROW Vereinbarung Zugang auf diesen hinterlegten Source Code.

Das hinterlegte Datenpaket beinhaltet:

  • Source Code
  • Liste der mitwirkenden Mitarbeiter (aktuell und vergangene)
  • Liste aller nötigen Zusatzkomponenten

4. Drittanbieter

Bei Produkten, Lizenzen und Dienstleistungen von Drittanbietern (wie z.B. Topal) haben deren jeweilige Geschäfts- und Vertragsbedingungen Vorrang, sofern ein Widerspruch zu den vorliegenden AGB bestehen sollte.

Wenn Leistungen von Drittanbietern verrechnet werden, gelten die Verrechnungssätze des Drittanbieters.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Zahlung

Der Kunde bezahlt seine Rechnungen gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen (vgl. 6.4).

5.2 Nutzung

Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur im vereinbarten Umfang nutzen. Insbesondere darf er mit dem Vertragsgegenstand keine Rechenzentrumfunktion gegenüber Dritten übernehmen.

Das Nutzungsrecht gilt nur für die registrierte juristische oder natürliche Person und auf genau einer Anlage. Nach Übertragung und Aktivierung der Software auf einer anderen Anlage erlöschen automatisch sämtliche Rechte aus diesem Vertrag bezüglich der bisherigen Anlage.

Die Vermietung oder Verleihung der Software sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht gestattet.

Der Kunde ist verpflichtet und verantwortlich, entsprechende Zugänge und Passwörter geheim zu halten.

5.3 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde muss Voraussetzungen schaffen, dass Aduna die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Erfüllung der Software- und Hardware-Voraussetzungen (https://go.aduna.ch/voraussetzungen).
  • Installation von Updates innert 6 Monaten nach deren Verfügbarkeit
  • Ausbildung der Mitarbeiter
  • Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern
  • Schriftliche und nachvollziehbare Dokumentationen von Fehlern der Software
  • Mithilfe bei der Fehlersuche
  • Einhalten der vorgegebenen Benutzungsvorschriften
  • Ausführen der von Aduna dem Kunden zugewiesenen Arbeiten
  • Bereitstellen von Datenkommunikation, Internetanschluss und Telefonie
  • Schaffen der Möglichkeit für Fernwartung

Der Kunde kann mit Meldungen, Anregungen und Beispielen die Weiterentwicklung der Software beeinflussen. Die Rechte an sämtlichen Weiterentwicklungen bleiben ausschliesslich bei Aduna. Der Kunde wird für seine Mitwirkung nicht entschädigt.

Aduna entscheidet alleine über den Inhalt und die Notwendigkeit von neuen Versionen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf neue Versionen mit bestimmten Inhalten oder zu bestimmten Zeitpunkten.

Änderungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Aduna die Software abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder von der Software abgeänderte Werke zu erstellen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen.

5.4 Updates

Der Kunde ist sich bewusst, dass ältere Softwareversionen bei Supportanfragen zunehmend höheren Aufwand verursachen und wegen der dynamischen Entwicklung aller abhängigen Systeme und Produkte ein Update der Software auf eine neuere Version zwingend werden kann. Updates sind durch den Kunden innert 6 Monaten zu installieren.

5.5 Datensicherung

Für die regelmässige, ordnungsgemässe und aktuelle Datensicherung ist alleine der Kunde verantwortlich.

Beim Ablauf der Wartung ist der Kunde selbst verantwortlich, die letzte verfügbare Version (Installationsmedien) der Software zu sichern. Aduna unterstützt den Kunden oder liefert die Installationsdateien.

5.6 Abnahme

Eine formelle Abnahme der Produkte und Dienstleistungen ist üblicherweise nicht vorgesehen.

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile innert 30 Tagen nach Erhalt auf Mängel (bzw. Fehler) zu testen und erkennbare Mängel der Aduna innert 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Mängel sind Unzulänglichkeiten der Software, welche die Weiterarbeit verunmöglichen oder wesentlich erschweren und für die keine akzeptable alternative Funktion (Workaround) vorliegt.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selbst zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Kunde verlangen, dass Aduna ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert.

Ist eine formelle Abnahme vereinbart und ist der Kunde damit in Verzug, so gelten die abzunehmenden Produkte bzw. Dienstleistungen ab dem vereinbarten Abnahmezeitpunkt als abgenommen und Aduna darf davon ausgehen, dass keine Mängel vorliegen.

5.7 Qualität

Aduna berücksichtigt die technischen Grundsätze der Informatik und wendet die entsprechende Sorgfalt an.

Ist ein Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet Aduna, dass dieses den Spezifikationen entspricht.

5.8 Zusatzaufwand

Zusatzaufwand wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Tarifen (https://go.aduna.ch/tarife) in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Behebung von Störungen, welche nicht von Aduna Produkten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Viren, Fehler von Kunden, Einwirkung von Drittsoftware).

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Termine

Terminangaben von Aduna sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusicherungen.

6.2 Geheimhaltung

Aduna und der Kunde sichern sich gegenseitig zu, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Geschäftsgeheimnisse als solche zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Als Geschäftsgeheimnisse von Aduna gelten insbesondere Informationen über Code und Struktur der Aduna Produkte. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Aduna ihn als Referenz in seinen Verkaufsunterlagen führt.

6.3 Gewährleistung

Dem Kunden ist bekannt, dass Computerprogramme aufgrund ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten nicht in jedem Fall fehlerfrei geliefert werden können. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur Software, die im Wesentlichen wie vom Ersteller vorgesehen arbeitet (vgl. auch 5.6 zum Mängelbegriff). Insbesondere macht Aduna keine Kompatibilitätszusagen.

Aduna gewährleistet, dass die Software zum Übergabezeitpunkt bei bestimmungsgemässem Gebrauch funktioniert. Aduna lehnt insbesondere unter folgenden Umständen jegliche Gewährleistung ab:

  • Bei nachträglichen Eingriffen in die Software
  • Bei Fehlern des durch den Kunden eingesetzten Betriebssystems
  • Bei Fehlern anderer gleichzeitig mit der Software eingesetzten oder installierten Fremdsoftware
  • Bei Verletzungen dieses Vertrages und/oder der Urheberrechte von Aduna
  • Beim Anwenden der Software auf anderer als von der Aduna freigegebenen Betriebssystemumgebung oder empfohlener Hardware.

Die Gewährleistungsfrist dauert 90 Tage ab der Installation der Software. Mängel (vgl. Definition gem. 5.6) sind Aduna innert 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde das Anrecht auf Mängelbeseitigung. Prinzipiell wird für Software kein Rückgaberecht eingeräumt. Andere Gewährleistungsansprüche (namentlich die Ersatzvornahme durch einen Dritten) werden ausdrücklich wegbedungen.

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und unter Vorbehalt allfällig gemeldeter Mängel, gelten alle Funktionen als erfüllt.

6.4 Rechnungstellung und Verzug

Bei Dienstleistungen erfolgt die Rechnungstellung monatlich nach erbrachter Dienstleistung.

Die Wartung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

Bei Abonnementen wird der Rechnungsbetrag zu Beginn der Bestellung bzw. des Monats dem vom Kunden angegebenen Konto belastet.

Die Zahlungsbedingung ist 30 Tage netto ab Eingang der Rechnung beim Kunden. Dabei handelt es sich um einen Verfalltag. Der Kunde kommt mit Ablauf der genannten Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch Aduna bedarf.

Kreditkarte

Sofern ein Produkt über die Aduna Cloud mit einer Kreditkarte gekauft bzw. lizenziert wurde, wird der Kreditkarte der Betrag belastet.

Lastschriftverfahren

Der Kunde willigt ein, die Zahlungen auf Verlangen von Aduna über das Lastschriftverfahren zu begleichen.

6.5 Preisanpassungen

Aduna kann die Preise jederzeit anpassen.

6.6 Haftung

Aduna haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung ist betragsmässig auf die bezahlten Entgelder des Kunden beschränkt.

Aduna haftet in keinem Fall für Schäden sowie Folgeschäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch Aduna entstehen.

Aduna haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihn zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf – hätte verhindern können.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Aduna abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Aduna geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Aduna ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen (vgl. 6.7). Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

Folgeschäden

Jede Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Einsatz und Benützung des Vertragsgegenstands und der damit erzielten Resultate, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Verhinderung an Erfüllung

Aduna haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wurde.

6.7 Übertragung des Vertrages

Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Aduna auf Dritte übertragen werden.

Eine Übertragung ist nur möglich, wenn der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde.

Der abtretende Kunde bestätigt schriftlich, dass er den Vertrag inklusive Rechte und Pflichten an den Dritten übertragen hat. Dies beinhaltet Lizenzschlüssel, Kopien der Software, Begleitmaterial.

Er muss die Software deinstallieren bzw. löschen inklusive der Sicherungskopien. Aduna hat das Recht, die Software per Fernwartung zu deinstallieren.

6.8 Leistungsangebot

Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Aduna erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangaben vorbehalten.

6.9 Verrechnung, Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Aduna zu verrechnen. Jegliches Retentionsrecht des Kunden an Sachen von Aduna wird vollumfänglich wegbedungen.

6.10 Eigentumsvorbehalt

Die von Aduna gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Aduna. Aduna ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort/Sitz des Kunden einzutragen (Art. 715 ZGB).

Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Aduna, umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte Art. 4 Abs. 4). Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Aduna gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

6.11 Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte an den Produkten und Dienstleistungen bleiben im Eigentum der Aduna.

Bei kundenspezifischen Programmerweiterungen (vgl. 3.1) ist Aduna alleinige Eigentümerin der Urheberrechte.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die lizenzierten Rechte sowie das abgegebene Material zu vervielfältigen, zu vermieten, auszuleihen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, vorzuführen, abzuändern und als Werk zweiter Hand im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) zu nutzen sowie zu verwerten oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.

Der Name Aduna, alle Seitenkopfzeilen, Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole von Aduna sind alleiniges Eigentum von Aduna. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Aduna die Eigentums- und Urheberrechte vor.

7. Datenschutz

Aduna behandelt Personendaten des Kunden, die sich in ihrem Besitz befinden im Sinne der gültigen Datenschutzbestimmungen (https://go.aduna.ch/datenschutz).

8 Schlussbestimmungen

8.1 AGB

Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Aduna kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden jeweils auf der Internetseite von Aduna publiziert.

8.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung getroffen werden, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

8.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am jeweiligen Geschäftssitz der Aduna.

Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

  • Titel
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Veröffentlicht
    01. November 2022
  • Autor
    Thomas Odermatt
  • Kategorie