Lizenzvertrag

Vertragsgegenstand

Der vorliegende Vertrag regelt das Recht, das vom Anwender erworbene und auf Datenträger gelieferte oder heruntergeladene Computerprogramm sowie zugehöriges Material (z.B. Online-Handbücher) und Datenbanken (zusammen nachfolgend „Software" genannt) zu nutzen. Damit der Anwender die Software mittels Lizenzschlüssel aktivieren und nutzen kann, muss er bei Aduna Software AG registriert sein. Mit der Nutzung der Software durch den Anwender und ohne weitere Unterschrift unter diesem Lizenzvertrag sind der Anwender und Aduna Software AG an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für sämtliche Updates der Software.

Nutzungsrecht des Anwenders

Mit dem Erwerb der Software hat der Anwender das nicht ausschliessliche und zeitlich unbeschränkte Recht, die Software gemäss den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen. Dabei darf die Software nur von so vielen Benutzern genutzt werden, wie gemäss Lizenzschlüssel registriert sind. Es gilt das Named-User-Lizenzmodell. Beispiel: Eine Software mit einer Lizenz für 5 Named-User kann ausschliesslich von maximal 5 registrierten, namentlich eingetragenen Usern (Benutzer) genutzt werden. Das Nutzungsrecht gilt nur für die registrierte juristische oder natürliche Person und auf genau einer Anlage. Nach Übertragung und Aktivierung der Software auf einer anderen Anlage erlöschen automatisch sämtliche Rechte aus diesem Vertrag bezüglicher der bisherigen Anlage. Der Anwender ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Aduna Software AG, die Software abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder von der Software abgeänderte Werke zu erstellen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Die Vermietung oder Verleihung der Software sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte dürfen jedoch aus dem bestehenden Lizenzvertrag auf einen Dritten übertragen werden, vorausgesetzt, dass der Dritte sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages schriftlich gegenüber Aduna Software AG einverstanden erklärt, dass der Dritte sich als neuer Anwender der Software bei Aduna Software AG registriert, dass der Anwender dem Dritten den Lizenzschlüssel, sämtliche Kopien der Software und das schriftliche Begleitmaterial übergibt und dass diese Übertragung alle Nutzungsrechte umfasst. Im Falle einer Übertragung muss der Anwender alle Kopien der Software deinstallieren bzw. löschen. Dies gilt auch für Sicherungskopien. Die unter diesem Abschnitt genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat.

Vervielfältigung

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Dem Anwender ist das Anfertigen von zwei Reservekopien zu Sicherungszwecken erlaubt, wobei er verpflichtet ist, auf den Reservekopien den Urheberrechtsvermerk der Aduna Software AG anzubringen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, ist es dem Anwender ausdrücklich verboten, die Software ganz oder teilweise zu kopieren oder zu vervielfältigen.

Gewährleistung

Dem Anwender ist bekannt, dass Computerprogramme ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei geliefert werden kann. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur Software, die im Wesentlichen wie vom Ersteller vorgesehen arbeitet. Insbesondere macht Aduna Software keine Kompatibilitätszusagen. Mängel (bzw. Fehler) sind Unzulänglichkeiten des Vertragsgegenstands, welche die Weiterarbeit verunmöglichen oder wesentlich erschweren und für die keine akzeptable alternative Funktion (Work-Around) vorliegt. Aduna Software AG gewährleistet, dass die Software zum Übergabezeitpunkt bei bestimmungs-gemässen Gebrauch funktioniert. Aduna Software AG lehnt insbesondere unter folgenden Umständen jegliche Gewährleistung ab:

  • Bei nachträglichen Eingriffen in die Software
  • Bei Fehlern des durch den Anwender eingesetzten Betriebssystems
  • Bei Fehlern anderer gleichzeitig mit der Software eingesetzten oder installierten Fremdsoftware
  • Bei Verletzungen dieses Vertrages und/oder der Urheberrechte von Aduna Software AG
  • Beim Anwenden der Software auf anderer als von der Aduna Software AG freigegebenen Betriebssystemumgebung oder empfohlener Hardware

Sollten Mängel der Software festgestellt werden, muss der Anwender diese innert zwei Wochen Aduna Software AG schriftlich melden. Die Gewährleistungsfrist dauert 90 Tage ab der ersten Aktivierung der Software. Ist die Software im Sinne der obigen Definition von Mängeln fehlerhaft, so hat der Anwender das Anrecht auf Mängelbeseitigung. Prinzipiell wird für Software kein Rückgaberecht eingeräumt. Andere Gewährleistungsansprüche (namentlich der Ersatzvornahme durch einen Dritten) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für die regelmässige, ordnungsgemässe und aktuelle Datensicherung ist der Anwender verantwortlich.

Haftung

Die Haftung der Aduna Software AG für Schäden (insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten), die aufgrund der Benutzung der Software entstehen, ist ausgeschlossen, selbst wenn Aduna Software AG von der Möglichkeit eines solchen Schadens Kenntnis hat. Insbesondere haftet Aduna Software AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Anwender durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm-/Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf - hätte verhindern können.

Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag enthält sämtliche über den Vertragsgegenstand getroffenen Abreden. Änderungen oder Ergänzungen an den vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Aduna Software AG zuständig. Es gilt das Schweizerische Recht.